Stille Beteiligungen

Stille Beteiligungen bilden eines der essenziellsten Elemente des Mezzanine-Kapitals. Dabei handelt es sich bei der sogenannten „stillen Gesellschaft“ nicht um eine Rechtsform in eigentlichen Sinn, sondern um eine Innengesellschaft, mit dem Zweck dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zuzuführen.

Der stille Gesellschafter hat daher auch keine Stimmrechte im Unternehmen – er nimmt lediglich am Gewinn und Verlust bis zur Höhe seiner Einlage bzw. stiller Beteiligung teil. Ihm wird allerdings das Recht eingeräumt, den Jahresabschluss zu prüfen. Im Insolvenzfall nimmt der Investor die Position eines nachrangigen Gläubigers ein.

Für Unternehmer bieten sich stille Beteiligungen im Rahmen einer Finanzierung durch Mezzanine-Kapital daher an, um ohne eine Einflussnahme der Investoren die Eigenkapitalquote zu steigern und eine höhere Bonität zu erzielen. Diese Massnahmen können im Anschluss die Grundlage für eine weiterführende Darlehensfinanzierung durch Banken sein. Die Voraussetzung für den Einsatz einer stillen Beteiligung ist der Betrieb eines Handelsgewerbes.

Die Finanzexperten der Innovative Financial Management AG beraten Sie gerne, welche Rolle stille Beteiligungen im Rahmen Ihrer Emission spielen und welche Vorteile sich für Ihre Unternehmensfinanzierung durch diese Form des Mezzanine-Kapitals bieten



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